Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Gültigkeitsdauer der Angebote

Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Angebote nur für einen Zeitraum von 21 Kalendertagen gültig. Wir sind nur dann an unsere Angebote gebunden, wenn die Annahme durch den Kunden innerhalb dieser Frist eingeht. Änderungen unserer Angebote sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert werden.

Artikel 2 – Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, wird der Preis des Unternehmens in monatlichen Raten entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Rechnung gestellt. Umsatzsteuer, sonstige Steuern und Abgaben sowie deren Änderungen gehen stets zu Lasten des Vertragspartners.
Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Versand zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die fälligen Beträge von Rechts wegen und ohne, dass es einer Inverzugsetzung bedarf, mit einem Zinssatz von 8,5 % pro Jahr verzinst, der anteilig zur Anzahl der Tage des Zahlungsverzugs berechnet wird.
Ebenso werden fällige und vom Vertragspartner zum Fälligkeitstag nicht bezahlte Beträge von Rechts wegen und ohne, dass es einer Inverzugsetzung bedarf, um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrages, mindestens jedoch um einen Betrag von € 125,00 erhöht.

Wenn der Kunde ein „Verbraucher“ im Sinne von Artikel I, Absatz 1, Satz 2 des Wirtschaftsgesetzbuchs ist und nicht innerhalb von 15 Tagen nach Versand der Rechnung Zahlung leistet, werden die fälligen Beträge ab dem Datum der Übersendung unserer schriftlichen Inverzugsetzung mit einem Zinssatz von 8,5 % pro Jahr verzinst, der anteilig zur Anzahl der Tage des Verzugs berechnet wird. Diese Beträge werden um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrages, mindestens jedoch um € 50,00 erhöht1.

Artikel 3 – Preisanpassung2

Auch im Falle eines absoluten Pauschalpreises führt jede Änderung von Löhnen, Sozialabgaben, Materialpreisen oder Transportkosten zu einer Preisanpassung, die bei Fakturierung der geleisteten Arbeiten angewandt wird.

Artikel 4 – Unvorhergesehene Umstände

Unser Angebot berücksichtigt die am 10. Tag vor dem Datum des Angebots bekannten herrschenden Umstände und in Kraft befindlichen Maßnahmen.
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Umstände und Maßnahmen eintreten, die unvorhersehbar waren oder höhere Gewalt darstellen und die Vertragsbedingungen beeinflussen, haben beide Parteien die Möglichkeit, eine Änderung dieser Bedingungen zu verlangen (wie z. B. Fristverlängerung und/oder Beteiligung an Mehrkosten).
In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, der jeweils anderen Partei diese Umstände und Maßnahmen so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen (z. B. mit eingeschriebenem Brief, per E-Mail, Baubericht, Arbeitsprotokoll, SMS, WhatsApp-Nachricht etc.). Sie verpflichten sich, die Verhandlungen nach Treu und Glauben zu führen und innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen.
Falls die oben genannten Umstände und Maßnahmen zusätzlich zu Absatz 2 dieses Artikels eine Unterbrechung der Arbeiten zur Folge haben, wird die Ausführungsfrist für die Dauer der Unterbrechung zuzüglich der für die Wiederaufnahme der Arbeiten erforderlichen Zeit ausgesetzt.

Artikel 5 – Abänderungen und zusätzliche Arbeiten

Auch im Falle eines absoluten Pauschalpreises bedürfen Änderungen oder zusätzliche Arbeiten, die vom Vertragspartner in Auftrag gegeben werden, sowie die Festlegung des Preises dafür einer vorherigen beiderseitigen Zustimmung, die mit allen rechtlichen Mitteln nachgewiesen werden kann.

Artikel 6 – Sicherheitskoordination

Sofern nicht anders angegeben, sind die vom Sicherheitskoordinator auferlegten und zum Zeitpunkt der Abgabe unseres Angebots nicht bekannten Sicherheitsmaßnahmen nicht im Angebotspreis enthalten.

Artikel 7 – Arbeitstage und Ausführungsfrist

Sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde, werden unsere Lieferzeiten in Arbeitstagen angegeben.
Nicht als Arbeitstage gelten: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage, Tage des jährlichen Betriebsurlaubs und Ersatzruhetage sowie Tage, an denen die Arbeit aufgrund von Witterungsverhältnissen oder deren Folgen für mindestens vier Stunden unmöglich war oder gewesen wäre.

Verzögerungen bei der Ausführung der Arbeiten, die wir zu vertreten haben, verpflichten uns zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung in Höhe von € …………………… pro Kalendertag, maximal jedoch in Höhe von 10 % des Preises der Arbeiten. Diese Entschädigung ist nur für den Zeitraum nach schriftlicher Inverzugsetzung durch den Kunden zahlbar3.

Artikel 8 – Beendigung

Falls der Bauherr vollständig oder teilweise auf die Ausführung der vereinbarten Arbeiten verzichtet, ist er gemäß Artikel 1794 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Ersatz unserer sämtlichen Aufwendungen, unserer gesamten Arbeit und des entgangenen Gewinns, pauschal bewertet mit 20 % des Betrages der nicht ausgeführten Arbeiten, verpflichtet. Dies gilt unbeschadet unseres Rechts, unseren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und dessen Ersatz zu fordern, falls er höher ist.

Artikel 9 – Abnahme(n)4

Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die vorläufige Abnahme innerhalb von 15 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten.
Hat uns der Bauherr innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung der Arbeiten keine Anmerkungen mit eingeschriebenem Brief zukommen lassen, gelten die Arbeiten mit Ablauf der 15-Tage-Frist nach Beendigung der Arbeiten als angenommen und abgenommen.
Geringfügige Mängel oder unfertige Arbeiten im Wert von weniger als 10 % des Gesamtwertes der Arbeiten berechtigen keinesfalls zur Verweigerung der vorläufigen Abnahme. In einem solchen Fall muss der Bauherr nur die abgenommenen Arbeiten bezahlen und wird eventuellen Mängeln innerhalb eines Monats abgeholfen.
Die vorläufige Abnahme impliziert die Zustimmung des Bauherrn zu den abgenommenen Arbeiten und umfasst auch die offensichtlichen Mängel, sofern diese nicht in den Anwendungsbereich der Artikel 1792 und 2270 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fallen (10-jährige Haftung). Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe oder Konstruktion der verwendeten Materialien, Waren oder Anlagen, soweit diese technisch unvermeidbar, allgemein üblich oder sachgerecht sind, gelten nicht als Konformitätsmangel oder offensichtliche oder versteckte Mängel, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass Konstruktion, Größe, Farbe oder Ausführung für den Verbraucher einen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellen.
Das Datum der vorläufigen Abnahme ist der Zeitpunkt des Beginns der zehnjährigen Haftung.
Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Endabnahme ein Jahr nach der vorläufigen Abnahme, ohne dass es anderer Formalitäten als des Fristablaufs bedarf, es sei denn, der Bauherr hat entsprechende Anmerkungen eingereicht.

Artikel 10 – Geringfügige versteckte Mängel

Für versteckte geringfügige Mängel, die nicht unter den Anwendungsbereich der Artikel 1792 und 2270 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fallen, haftet der Auftragnehmer für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der vorläufigen5 Abnahme. Bei Strafe der Verwirkung der Haftung des Auftragnehmers muss der Bauherr den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entdeckung oder nach dem Tag, an dem er ihm hätte bekannt sein müssen, anzeigen.
Jegliche Klage aus diesem Grund ist jedoch nur zulässig, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erhoben wird, zu dem der Bauherr von dem Mangel Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Diese Frist wird jedoch während des Zeitraums ausgesetzt, in dem ernsthafte Verhandlungen zur Lösung des aufgetretenen Problems geführt werden.

Artikel 11 – Gefahrenübergang

Der Verbraucher hat sicherzustellen, dass die von uns zu liefernden Materialien, Waren oder Anlagen sicher gelagert werden können.
Unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher der vorgenannten Verpflichtung nachkommt, erfolgt der Gefahrenübergang gemäß Artikeln 1788 und 1789 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wie folgt:
bei Arbeiten, bei denen Materialien eingebaut werden, in dem Maße, wie der Einbau erfolgt bzw. bei Lieferungen in dem Maße, wie die Lieferung erfolgt.

Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt6

Nach ihrem Einbau bleiben die im Rahmen des Vertrages gelieferten Materialien unser Eigentum, und der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung lediglich der Besitzer. Wir sind nach vorheriger schriftlicher Inverzugsetzung des Kunden wegen Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtung berechtigt, Materialien, Waren oder Anlagen ohne Zustimmung des Kunden zu demontieren und zurückzunehmen. Dieses Recht erlischt und das Eigentum geht über, sobald der Kunde all seine Verbindlichkeiten gegenüber uns beglichen hat. In jedem Fall müssen die oben genannten Rechte in gutem Glauben ausgeübt werden.

Artikel 13 – Verarbeitung von personenbezogenen Daten (DSGVO)

Wir erheben und verarbeiten die von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kundenverwaltung, der Buchführung und für Direktmarketing-Aktivitäten. Die Rechtsgrundlagen sind die Vertragserfüllung, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und/oder das berechtigte Interesse.
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist Roger Alt Gartengestaltung GMBH. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an beauftragte Datenverarbeiter, Empfänger und/oder Dritte erfolgt nur in dem Maße, wie es für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, die er uns erteilt, verantwortlich und er verpflichtet sich, die Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf Personen, deren personenbezogene Daten er uns erteilt hat, sowie in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die er gegebenenfalls von uns und von unseren Mitarbeitern erhält, einzuhalten.
Der Kunde bestätigt, dass er über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und über seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausreichend informiert wurde.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website www.gartengestaltung-alt.com verfügbar ist.

Artikel 14 – Streitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Ausführung oder die Auslegung dieses Vertrages sind ausschließlich die Gerichte am Wohnsitz/Sitz7 des Auftragnehmers zuständig.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen „Verbraucher“ im Sinne von Artikel I. Absatz 1, Satz 2 des Wirtschaftsgesetzbuchs, hat der Kunde die Gerichte am Wohnsitz/Sitz7 des Unternehmers anzurufen, die ausschließlich zuständig sind8.




1 Dieser Absatz muss eingefügt werden, wenn die Arbeiten für Rechnung eines Verbrauchers durchgeführt werden.

2 Dies ist eine gängige Anpassungsklausel, aber es ist zu berücksichtigen, dass eine Preisanpassung der Realität des Marktes entsprechen muss, und zwar sowohl in Bezug auf die Indizes als auch in Bezug auf den Wert der verwendeten Parameter.

3 Es empfiehlt sich, diesen Absatz einzufügen, wenn die meisten Verträge, die Sie abschließen, Arbeiten für private Zwecke betreffen (siehe Punkt 3 der Vorbemerkungen).

4 Wenn Ihre Arbeiten nicht zweifach abgenommen werden müssen, können Sie eine einfache Abnahme vorsehen. In diesem Fall sollten das kursiv gedruckte Wort „vorläufige“ und der letzte Absatz (in Kursivschrift) dieser Bestimmung gestrichen werden.

5 Im Falle einer einfachen Abnahme ist das Wort „vorläufigen“ zu streichen.

6 I) Es wird empfohlen, Ihr Eigentumsrecht in das Pfandregister einzutragen. Dies hat folgende Gründe: 1) die Wirksamkeit gegenüber Dritten, wie z. B. Bank oder Insolvenzverwalter; und (2) dass Sie, wenn die Sache in ein anderes Teil eingebaut wurde oder mit einem anderen Teil vermischt wird, einen Eigentumsvorbehalt am Ganzen ausüben können.
II) Im Falle der Insolvenz des Vertragspartners ist der Insolvenzverwalter unverzüglich zur Herausgabe der Sache aufzufordern. Stimmt er nicht zu, muss ein Herausgabeverfahren vor dem Datum der Einreichung des ersten Protokolls der Überprüfung der Forderungen eingeleitet werden. Das Datum, an dem das erste Protokoll der Überprüfung der Forderungen beim Zentralen Insolvenzregister eingereicht werden muss, wird im Insolvenzurteil festgelegt.

7 Anpassen: „… vor den Gerichten des Wohnsitzes/Sitzes des Auftragnehmers“, je nachdem, ob es sich um eine natürliche Person (Wohnsitz) oder um eine Firma (Sitz) handelt.

8 Dieser Absatz muss bei Arbeiten aufgenommen werden, die für Rechnung eines Verbrauchers ausgeführt werden. Es ist nämlich nicht zulässig, dass sich das Unternehmen das Recht vorbehält, den Kunden vor den Gerichten seines eigenen Gerichtsbezirks zu verklagen.